Lizenzvereinbarung zur Nutzung des
vorliegenden Software-Packages Material Switch
Allgemeine Bedingungen
zur Überlassung des vorliegenden Software-Packages (Software
Nutzungsvereinbarung)
Bitte lesen Sie die
nachstehende Software Nutzungsvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die
gelieferte Software in Benutzung nehmen.
Sie haben das
nachstehende Software-Package im CODESYS-Store erworben.
Die Ihnen zur
Verfügung gestellte Software ist lizenzgeschützt. Nur Software, die im CODESYS-Store
ausdrücklich als kostenlos gekennzeichnet ist, unterliegt keinem Lizenzschutz.
Die nachstehende
Software Nutzungsvereinbarung gilt zwischen Ihnen als Software-Anwender und der
Firma marci4. Durch die Installation des Programmpaketes erkennen Sie die
Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarungen an.
Sollten Sie den
nachstehenden Lizenzvereinbarungen nicht zustimmen, deinstallieren Sie die
Software unverzüglich.
§ 1 Gegenstand der Lizenzvereinbarung
Gegenstand der
Lizenzvereinbarung ist das vorliegende Software-Package
Material Switch, das
zusätzlich zu CODESYS installiert werden muss.
Die Funktionen des
Software-Packages werden nachträglich zum Programmiersystem CODESYS Development
System auf dem Entwicklungscomputer installiert. Die Anbindung ist nahtlos in
die Entwicklungsumgebung integriert.
Die Software wird als
Package geliefert. Um die Software nutzen zu können, muss eine
Arbeitsplatzlizenz für jeden Computerarbeitsplatz erworben werden, auf dem das
Software Package genutzt werden soll.
Die
Lizenzinformationen sind auf dem dazu erforderlichen Dongle (CODESYS Security
Key) gespeichert. Die Software kann nur in Kombination mit dem Dongle genutzt
werden. Der Dongle muss während der Nutzung der Software gesteckt sein. Wird
der Dongle entfernt, stehen die entsprechenden Software Funktionen nicht mehr
zur Verfügung.
§ 2 Nutzungsrechte
Die Ihnen zur
Verfügung gestellte Software ist lizenzgeschützt.
Nur Software,
die im CODESYS-Store ausdrücklich als kostenlos gekennzeichnet ist, ist nicht
lizenzgeschützt.
Der Anwender
erhält zunächst eine einfache und nicht übertragbare Demolizenz an der
gelieferten Software für einen begrenzten Zeitraum von 30 Tagen ab Aktivierung
der Demolizenz.
Der Anwender
hat nach Ablauf des Nutzungszeitraums der Demolizenz die Möglichkeit, im CODESYS-Store
unter www.codesys-store.com
eine Volllizenz zu den jeweils gültigen CODESYS-Store Preisen zu erwerben.
Sofern er dies tut, erhält er eine Ticketnummer zur Aktivierung der Volllizenz.
Gleichzeitig erwirbt er dann eine zeitlich unbegrenzte, einfache und nicht
übertragbare Nutzungslizenz an der gelieferten Software.
Es ist nicht gestattet,
die gelieferte Software zu bearbeiten bzw. zu verändern, zu modifizieren, zu
disassemblieren, zu dekompilieren oder andere Verfahren des Reverse-Engineering
anzuwenden oder diese Aufgaben Dritten zu überlassen.
Es verbleiben
alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung der Software und des
Programmpaketes bei der Firma marci4.
§ 3 Gewährleistung
3.1.
marci4 gewährleistet für das installierte
Package im Wesentlichen die in der Produkthilfe beschriebene Funktionalität. Es
gelten die nachfolgenden Einschränkungen. Insbesondere besteht keine Gewähr
dafür, dass das Programmpaket den Anforderungen des Anwenders genügt, den von
ihm beabsichtigten Zweck erfüllt und mit allen anderen von ihm ausgewählten
Programmen zusammenarbeitet, sofern nicht explizit Schnittstellen zu diesen
Programmen vertraglich vereinbart sind.
3.2.
Es gilt als vereinbart und der Anwender
erkennt an, dass es nach dem aktuellen Stand des Wissens und der Technik nicht
möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie unter allen
Anwendungsbedingungen fehlerfrei arbeitet. Eine negative Abweichung der
vereinbarten Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes liegt nur vor, wenn es zu
einer wesentlichen Beeinträchtigung in einer normalen Bedienungssituation
kommt. Hingegen liegt keine negative Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit
des Vertragsgegenstandes vor, wenn es zu einer Beeinträchtigung in einer
Ausnahmesituation kommt.
3.3.
Der Anwender hat die zur Verfügung
gestellte Software unverzüglich zu untersuchen, ihre bestimmungsgemäße
Brauchbarkeit festzustellen und alle anfänglichen oder später auftretenden
Fehler unverzüglich und so detailliert zu rügen, dass der Fehler von marci4
reproduzierbar ist. Er verpflichtet sich dazu, Unterlagen über Art und
Auftreten des Fehlers zur Verfügung zu stellen und somit bei der Eingrenzung
und Behebung von Fehlern mitzuwirken. Der Anwender trägt die alleinige
Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie für die
damit beabsichtigten Ergebnisse.
3.4.
marci4 übernimmt keine Gewährleistung
für Fehler, die durch
(a) unsachgemäße
oder unzureichende Wartung oder Parametrierung
(b) den
Betrieb außerhalb der für das Produkt geltenden Spezifikation
(c) unsachgemäße
Vorbereitung und Wartung des Installationsortes oder
(d) das
Zusammenspiel mit von marci4 nicht freigegebener Hard- oder Software verursacht
werden.
Eine
besondere Garantie, aus der sich darüber hinausgehende Rechte ergeben könnten,
wird nicht übernommen.
3.5.
Vom Anwender mitgeteilte Mängel der
überlassenen Software (einschließlich Mängel der mitgelieferten
Programmbeschreibung und sonstiger Unterlagen) werden von marci4 innerhalb
angemessener Zeit behoben. Das geschieht nach Wahl von marci4 durch kostenfreie
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
§ 4 Haftung
marci4 haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet marci4 nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
marci4 schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei
der Feststellung, ob marci4 ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen,
dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit
summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen
Entstehung typischerweise gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung
jedoch beschränkt auf insgesamt EUR 100.000,– aus dem Vertragsverhältnis.
Die
vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der marci4.
Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet
marci4 insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde
unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen,
dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden
können.
Vor der Inbetriebnahme von
mit dem Programmiersystem CODESYS erstellten Applikationen ist der Anwender
verpflichtet ausreichende Tests in einer sicheren Umgebung durchzuführen.
§ 5 Kündigung der Vereinbarung
Diese
Nutzungsvereinbarung bedarf keiner Kündigung, sondern endet mit sofortiger Wirkung,
sobald der Anwender das Software-Package von marci4 deinstalliert und alle
vorhandenen Kopien löscht.
§ 6 Geltendes Recht
Für diese Nutzungsvereinbarung gilt deutsches
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Nutzungsvereinbarung ist
Kempten. Jede
Vertragspartei kann auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch
genommen werden.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine
Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag
eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der
Lücke soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten
kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder, hätten sie den Punkt
bedacht, gewollt hätten.