Lizenzvereinbarung zur Nutzung des

vorliegenden Software-Packages Material Switch

 

Allgemeine Bedingungen zur Überlassung des vorliegenden Software-Packages (Software Nutzungsvereinbarung)

Bitte lesen Sie die nachstehende Software Nutzungsvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die gelieferte Software in Benutzung nehmen.

 

Sie haben das nachstehende Software-Package im CODESYS-Store erworben.

 

Die Ihnen zur Verfügung gestellte Software ist lizenzgeschützt. Nur Software, die im CODESYS-Store ausdrücklich als kostenlos gekennzeichnet ist, unterliegt keinem Lizenzschutz.

 

Die nachstehende Software Nutzungsvereinbarung gilt zwischen Ihnen als Software-Anwender und der Firma marci4. Durch die Installation des Programmpaketes erkennen Sie die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarungen an.

 

Sollten Sie den nachstehenden Lizenzvereinbarungen nicht zustimmen, deinstallieren Sie die Software unverzüglich.

 

 

§ 1     Gegenstand der Lizenzvereinbarung

 

Gegenstand der Lizenzvereinbarung ist das vorliegende Software-Package

Material Switch, das zusätzlich zu CODESYS installiert werden muss.

 

Die Funktionen des Software-Packages werden nachträglich zum Programmiersystem CODESYS Development System auf dem Entwicklungscomputer installiert. Die Anbindung ist nahtlos in die Entwicklungsumgebung integriert.

 

Die Software wird als Package geliefert. Um die Software nutzen zu können, muss eine Arbeitsplatzlizenz für jeden Computerarbeitsplatz erworben werden, auf dem das Software Package genutzt werden soll.

 

Die Lizenzinformationen sind auf dem dazu erforderlichen Dongle (CODESYS Security Key) gespeichert. Die Software kann nur in Kombination mit dem Dongle genutzt werden. Der Dongle muss während der Nutzung der Software gesteckt sein. Wird der Dongle entfernt, stehen die entsprechenden Software Funktionen nicht mehr zur Verfügung.

 

§ 2     Nutzungsrechte

 

Die Ihnen zur Verfügung gestellte Software ist lizenzgeschützt.

 

Nur Software, die im CODESYS-Store ausdrücklich als kostenlos gekennzeichnet ist, ist nicht lizenzgeschützt.

 

Der Anwender erhält zunächst eine einfache und nicht übertragbare Demolizenz an der gelieferten Software für einen begrenzten Zeitraum von 30 Tagen ab Aktivierung der Demolizenz.

 

Der Anwender hat nach Ablauf des Nutzungszeitraums der Demolizenz die Möglichkeit, im CODESYS-Store unter www.codesys-store.com eine Volllizenz zu den jeweils gültigen CODESYS-Store Preisen zu erwerben. Sofern er dies tut, erhält er eine Ticketnummer zur Aktivierung der Volllizenz. Gleichzeitig erwirbt er dann eine zeitlich unbegrenzte, einfache und nicht übertragbare Nutzungslizenz an der gelieferten Software.

 

Es ist nicht gestattet, die gelieferte Software zu bearbeiten bzw. zu verändern, zu modifizieren, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder andere Verfahren des Reverse-Engineering anzuwenden oder diese Aufgaben Dritten zu überlassen.

 

Es verbleiben alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung der Software und des Programmpaketes bei der Firma marci4.

 

 

 

§ 3     Gewährleistung

 

3.1.    marci4 gewährleistet für das installierte Package im Wesentlichen die in der Produkthilfe beschriebene Funktionalität. Es gelten die nachfolgenden Einschränkungen. Insbesondere besteht keine Gewähr dafür, dass das Programmpaket den Anforderungen des Anwenders genügt, den von ihm beabsichtigten Zweck erfüllt und mit allen anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet, sofern nicht explizit Schnittstellen zu diesen Programmen vertraglich vereinbart sind.
  

3.2.    Es gilt als vereinbart und der Anwender erkennt an, dass es nach dem aktuellen Stand des Wissens und der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei arbeitet. Eine negative Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes liegt nur vor, wenn es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung in einer normalen Bedienungssituation kommt. Hingegen liegt keine negative Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes vor, wenn es zu einer Beeinträchtigung in einer Ausnahmesituation kommt. 

 

3.3.    Der Anwender hat die zur Verfügung gestellte Software unverzüglich zu untersuchen, ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit festzustellen und alle anfänglichen oder später auftretenden Fehler unverzüglich und so detailliert zu rügen, dass der Fehler von marci4 reproduzierbar ist. Er verpflichtet sich dazu, Unterlagen über Art und Auftreten des Fehlers zur Verfügung zu stellen und somit bei der Eingrenzung und Behebung von Fehlern mitzuwirken. Der Anwender trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.

 

3.4.    marci4 übernimmt keine Gewährleistung für Fehler, die durch

(a)   unsachgemäße oder unzureichende Wartung oder Parametrierung

(b)   den Betrieb außerhalb der für das Produkt geltenden Spezifikation

(c)   unsachgemäße Vorbereitung und Wartung des Installationsortes oder

(d)   das Zusammenspiel mit von marci4 nicht freigegebener Hard- oder Software verursacht werden.

 

Eine besondere Garantie, aus der sich darüber hinausgehende Rechte ergeben könnten, wird nicht übernommen.

 

3.5.   Vom Anwender mitgeteilte Mängel der überlassenen Software (einschließlich Mängel der mitgelieferten Programmbeschreibung und sonstiger Unterlagen) werden von marci4 innerhalb angemessener Zeit behoben. Das geschieht nach Wahl von marci4 durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 4     Haftung

 

marci4 haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet marci4 nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

marci4 schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob marci4 ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.

 

Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf insgesamt EUR 100.000,– aus dem Vertragsverhältnis.

 

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der marci4.

 

Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet marci4 insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

Vor der Inbetriebnahme von mit dem Programmiersystem CODESYS erstellten Applikationen ist der Anwender verpflichtet ausreichende Tests in einer sicheren Umgebung durchzuführen.


 

 

§ 5     Kündigung der Vereinbarung

 

Diese Nutzungsvereinbarung bedarf keiner Kündigung, sondern endet mit sofortiger Wirkung, sobald der Anwender das Software-Package von marci4 deinstalliert und alle vorhandenen Kopien löscht.

 

§ 6     Geltendes Recht

 

Für diese Nutzungsvereinbarung gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichts­stand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Nutzungsvereinbarung ist Kempten. Jede Vertragspartei kann auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch genommen werden.

 

 

§ 7     Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder, hätten sie den Punkt bedacht, gewollt hätten.